Kennzeichnung und Benutzung von Booten in der Elbe und den angrenzenden Häfen Magdeburgs

Laut schriftlicher Auskunft der Wasserschutzpolizei Magdeburg sind die nachfolgenden Punkte bezüglich Kennzeichnung von Booten zur Nutzung in Binnenschifffahrtsstraßen zu beachten:

Schlauchboot ist mit Antriebsmaschine von mehr als 2,21 kW ausgerüstet:

Gemäß der KlFzKV-BinSch http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verzeichnis-Verordnungen/KlFzKV-BinSch.pdf muss ein Kennzeichen geführt werden.

Kurzfassung:

Es muss ein amtliches Kennzeichen eines Wasser- und Schifffahrtsamtes, ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (Nummer des Internationalen Bootsscheines) des DMYV, DSV oder des ADAC an beiden Seiten oder am Spiegelheck angebracht sein. Mindestens 10 cm groß und helle Farbe auf dunklem Grund bzw. umgekehrt.

Schlauchboot mit Motor < 2,21 kW oder ohne Motor:

Das Boot muss einen Namen haben und die Anschrift des Eigentümers an geeigneter Stelle gem. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

§ 2.02
Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu gekennzeichnet:

 

1.   mit ihrem Namen oder ihrer Devise. Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.

 

2.   mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers. Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen. 

unter folgendem Link finden Sie sehr viele Hinweise für Wassersportler (die Broschüre ist im ELWIS neuerdings sehr versteckt!). Dort sind die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Seiten 64 bis 69 ausführlich erläutert. 

http://www.wsd-ost.wsv.de/service/Downloads/Sportschifffahrt-WSD-Ost.pdf

Die Angel ist erst an der geplanten Angelstelle fangfertig zu machen. Sollte die Angel bereits in einem Bereich fangfertig mitgeführt werden, für den keine Fischereierlaubnis besteht, wäre der Tatbestand der Fischwilderei gem. § 293 StGB bereits erfüllt. Es würde ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet werden.

Weitere detaillierte Fragen können direkt an die Wasserschutzpolizei Land Sachsen-Anhalt unter wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de gestellt werden.

Bitte unbedingt auch die geänderten Pachtbedingungen an den Elb- und Hafengewässern Magdeburgs beachten! Siehe unter Gewässerwirtschaft/Pachtgewässer.