Pachtgewässer der Stadt Magdeburg

Aufgrund neu abgeschlossener Pachtverträge zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg, und dem Deutschen Anglerverband e. V., vertreten durch den Landesanglerverband Sachsen Anhalt e. V, ergeben sich mit Wirkung vom 01.01.2011 für Angelgewässer der Landeshauptstadt Magdeburg nachfolgende Änderungen:

 

Gewässer - Nr. 13 – 280 – 2

Mittellandkanal

Liegt im Norden der Landeshauptstadt Magdeburg im Stadtteil Schiffshebewerk, an der Straße „Zur Schleuse" und bildet die Grenze zur Gemeinde Glindenberg im Bördekreis.

Angepachtet wurde der Kanal von Kanalkilometer 318,4 bis Kanalkilometer 320,1 - bitte die Kilometertafeln beachten.

Zu beangelnde Bereiche sind das Nordufer (Glindenberger Seite) im o.g. Abschnitt in der gesamten Länge, sowie das Südufer (Magdeburger Seite) von Kanalkilometer 318,4 bis zum Anfang Spundwand, ca. 40 m vor dem Schild „Schleusenbereich".

Vorgenannter Bereich ist leicht zu erkennen, da das fürs Beangeln freigegebene Ufer aus einer Uferböschung mit Steinpackung besteht.

Beim Angeln dürfen die Fischereipachtgrenzen nicht überwerfen werden. Der Kanal ist ca. 53 m breit. In dem Bereich, wo nur vom Nordufer (Glindenberger Seite) aus geangelt werden darf, bildet diese Entfernung vom Ufer die Grenze der Fischereipacht. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass wer direkt am Anfang (km 318,4) bzw. am Ende (km 320,1) der Pachtstrecke angelt, dies nicht in den jeweils angrenzenden, nicht gepachteten bzw. gesperrten Gewässerbereichen darf.

Dies gilt gleichfalls für den Bereich auf der Magdeburger Seite, am Anfang der Spundwand, ca. 40 m vor dem Schild „Schleusenbereich".

Der Schleusenbereich der Schleuse Rothensee, gleichfalls der vom Schiffshebewerk Rothensee, einschließlich aller Liegestellen und der Bereich der Schiffsanleger (Fahrgastschifffahrt) ist von der Beangelung ausgeschlossen.

Gewässer - Nr. 13 – 280 – 3

Rothenseer Verbindungskanal (Abstiegskanal)

Liegt im Norden der Landeshauptstadt Magdeburg im Stadtteil Schiffshebewerk an der Straße Zur Schleuse bis zum Magdeburger Hafen. Er bildet die Grenze zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Bördekreis.

Kann beidseitig vom unteren Schleusenvorhafen, der Schleuse Rothensee, am Ende der Stahlspundwand (an der Str. zur Schleuse), von Kanalkilometer 321,0 bis Kanalkilometer 323,6 - Molenkopfspitze - unter Beachtung und Einhaltung der Betretungsrechte, insbesondere im Hafengebiet Magdeburg, Hanseterminal, beangelt werden.

Der Kanalabschnitt mit der neu errichteten Niedrigwasserschleuse an der Straße Steinkopfinsel (Hafen Magdeburg) bis zur Mündung in die Elbe (Molenspitze Rothenseer Verbindungskanal, Km 325,12) ist nicht für das Beangeln freigegeben.

Gewässer - Nr. 13 – 280 – 23

Auf die sich daran anschließenden Elbe kann beidseitig, bis zur Einfahrt in den Industriehafen geangelt werden.

Ab der Einfahrt in den Industriehafen (Elbe Km 332,8, Höhe Molenspitze) liegt der Schleusenkanal mit Schutzhafen. Die Wasserflächen sind von der Beangelung ausgeschlossen.

Gewässer - Nr. 13 – 280 – 5

Industriehafen Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg Stadtteil Industriehafen an der Saalestraße.

Keine Änderungen:

Das Angeln ist gestattet vom Ende des Hafenbeckens am Nonnenwerder bis zur Kennzeichnungstafel DAV Sportgewässer 13-280-5 vor dem Silo Nord an der Saalestraße.

Das Betreten von Wasserfahrzeugen ist nicht gestattet.

Gewässer - Nr. 13 – 280 – 28

unterer Vorhafen nördlich der Schleusenkammern

und

Gewässer - Nr. 13 – 280 – 25

obere Vorhafen südlich der Schleusenkammern

Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Industriehafen, an der Industriestraße.

Zu Beangeln vom Durchstich zwischen Schutzhafen und Vorhafen im Norden, querab vom Elbe-Kilometer 331,800 bis zum Ende des oberen Vorhafen im Süden, querab vom Elbe-Kilometer 330,690, einschließlich der östlichen, auf der Elbseite, am Weidenwerder gelegenen Schleusenkammer, der Alten Doppelschleuse Magdeburg.

Einschränkungen

Angelverbot besteht hier zwischen der Mittelmole und dem Westufer (Westkammer der Alten Doppelschleuse Magdeburg), gelegen an der Industriestraße, sowie auf dem gesamten Gelände des Wassersportvereins „Elbebiber".

Das Angeln von der westlichen Betonwand / dem Betonkai aus, ist auch außerhalb der Schleusenkammer nicht statthaft.

Gewässer - Nr.. 13 – 280 – 24

Zollelbe Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Werder / Zollstraße, an der Zollstraße bis zur Stadtparkstraße, Stadtteil Rothehorn.

Beangeln beidseitig, einschließlich der Tauben Elbe möglich. Bitte die Grenze zum Winterhafen beachten!

Einschränkungen

Die Landspitze, Trennung Winterhafen - Zollelbe, darf aus naturschutzrechtlichen Gründen in ihrer Gesamtlänge nicht betreten und somit nicht beangelt werden.

Gewässer - Nr. 4 – 130 – 16

Niegripper Verbindungskanal

Es darf nur vom Südufer aus, vom Kilometer 1,600, Molenspitze / Molenfeuer, bis Kilometer 0,950, Höhe 200 m vor dem Schleusenhaupt, geangelt werden.

Das Schleusenhaupt bezeichnet den Teil, in dem die Schleusentore eingebaut sind.

Insbesondere wird auf einzuhaltende Befahrungsrechte mit motorbetriebenen Fahrzeugen hingewiesen.

Hinweis:

Auf allen besprochen Gewässer ist das Angeln nur vom Ufer und nicht von Wasserfahrzeugen (Booten, Bellybooten usw.) aus gestattet.